Wie kündige ich meinen Handyvertrag?
Den Mobilfunkvertrag kündigen – darauf müssen Sie achten
Laufzeitverträge bei Mobilfunktarifen laufen im Normalfall über 24 Monate, einige Mobilfunkprovider bieten zusätzlich Tarife mit nur zwölf Monaten oder ganz ohne fixe Vertragslaufzeit an. Um Ihren Mobilfunkvertrag zu kündigen, müssen Sie auf die Fristen achten, die in den Bedingungen des Vertrags deklariert sind. Üblich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei Verträgen ab zwölf Monaten Laufzeit. Mobilfunkverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat lassen sich in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
Die genauen Fristen für die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu Ihrem Tarif. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im Normalfall in Schriftform erfolgen muss, eine E-Mail ist also nicht bei allen Anbietern ausreichend. Zudem ist für eine fristgerechte Kündigung immer der Eingang beim Mobilfunkprovider entscheidend. Wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag erst am letzten Tag der Frist postalisch kündigen, wird Ihr Provider ablehnen, weil der Eingang der Kündigung erst nach Ablauf der Frist erfolgte.
Der Mobilfunkprovider wird Ihnen im Normalfall eine Kündigungsbestätigung schicken, mit der er das genaue Vertragsende bestätigt. Notwendig ist das aber nicht. Ihre Kündigung ist auch ohne eine Kündigungsbestätigung wirksam. Im Streitfall müssen Sie aber beweisen, dass Ihr Schreiben eingegangen ist.
Fünf Schritte bis zum neuen Mobilfunkvertrag:
- Vertragsende und Kündigungsfrist herausfinden (Vertragsunterlagen)
- Kündigungsschreiben an den Provider aufsetzen und per Fax oder Einschreiben mit Rückschein versenden
- Neuen Handytarif auswählen und beim entsprechenden Anbieter bestellen
- Rufnummernportierung beim neuen Anbieter beantragen
- Vertragsbestätigung des neuen Mobilfunkproviders abwarten
Bei vielen Mobilfunkprovidern erfolgen Kündigungsbestätigungen nicht sofort, Sie erhalten zunächst einen Anruf aus dem Kundenservice, der Sie mit neuen Angeboten doch noch zu einer Kündigungsrücknahme bewegen will. Selbstverständlich können Sie diese Angebote ignorieren und darauf hinweisen, dass Sie keine weitere Kontaktaufnahme wünschen. Die Rufnummernmitnahme ist bei den meisten deutschen Providern problemlos möglich, aber nicht kostenlos. Bis zu 30 € fallen bei dem bisherigen Anbieter für die Bearbeitung der Weitergabe an. Bei vielen Handyverträgen erhalten Sie aber eine zusätzliche Gutschrift, wenn Sie eine Rufnummer mitbringen, sodass in den meisten Fällen praktisch keine Kosten für die Übertragung anfallen.
Welchen Inhalt muss eine Kündigung mindestens haben?
Grundsätzlich sind Kündigungsschreiben bei Mobilfunkverträgen an keine bestimmte Form gebunden. Es ist aber empfehlenswert, mindestens folgende Punkte in die Kündigung aufzunehmen, damit sie Ihrem Vertrag zugeordnet werden kann:
- Vertragsnummer des Vertrags
- Ihre Mobilfunknummer
- Gegebenenfalls Ihrer Rufnummer
- Ihre Anschrift
- Anschrift des Mobilfunkproviders
- Ihre Unterschrift
- Datum
Besonders wichtig ist Ihre Unterschrift. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung nicht, kann sie nicht wirksam werden. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein, wenn es schnell gehen muss, reicht eine Kündigung per Fax bei den meisten Providern aus.
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